Der Kriegsrat in dem vierten militairen Arrondissement, Standort Haarlem,
Gesehen und geprüft habende die Prozessakten, durch den Ankläger r. o., mit seinem Urteil unter regulärem Inventar überreicht:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat und sich auch sonst gezeigt hat, dass er, infolge seines Engagements, dem Reich in der obenerwähnten Funktion dient, und ihm die Kriegsartikel vorgelesen sind:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat dass er am 30. Dezember 1891 nachmittags willentlich und ohne Erlaubnis seine Kompagnie verlassen hat, dass er sich versehen mit Bürgerkleidung und als Diamantschleifer Arbeit gesucht und gefunden hat um so für den Unterhalt eines Mädchens zu sorgen, bei der er zwei Kinder hat, dass am 17. Februar 1892 sein Vater gestorben ist und dass er zur Regelung des Nachlasses sich am 23. Februar 1892 bei der Kasernenwache in Amsterdam freiwillig gemeldet hat.
Erwägende dass dem vorgelegten Extract aus dem Stammbuch nach der Angeklagte am 31. Dezember
1891 aus dem Kwartier in Amsterdam vermisst und am 28. Januar 1892 als Deserteur abgeführt ist;
Erwägende dass unter Eid erklärt wurde:
Durch den Sergeanten Cornets de Groot von der Garnison in Amsterdam, dass am 23. Februar 1892 abends etwa um zehn Uhr, während er als Kommandant der Kazernenwache fungierte, der Beklagte gekleidet in Bürgerkleidung sich bei ihm als Deserteur angemeldet hat;
Erwägende dass die Fakten, hier oben in dem Bekenntnis des Beklagten umschrieben und ebenso seine Schuld daran, zwingend und überzeugend bewiesen durch das Bekenntnis, bestätigt durch obenstehende Beweismittel, ergeben:
- Erste Desertion in Friedenszeiten,
- gefolgt von freiwilliger Rückkehr, doch nicht innerhalb vier Wochen,
Geachtet alles was den Beklagten sowohl belastet als auch entlastet, und zur Sache diente.
Gesehen Art. 132; 134 Crimineel Wetboek van het Krijgsvolk te Lande; Gesetz vom 14. Februar 1887 stben 35, 10, 19 Gesetz vom 14. November 1879 std n° 191, geändert durch Art: 9 Gesetz vom 15. April 1886 stben 64;
Und Art. 185 des Gesetzbuches der Rechtspflege bei der Landmacht;
Recht sprechende im Namen der Köningin;
Erklärt den Angeklagten schuldig an
- Erste Desertion in Friedenszeiten gefolgt von freiwilliger Rückkehr doch nicht innerhalb vier
Wochen;
Verurteilt ihn zu einer militairen Haft von drei Monaten.
Verurteilt den Angeklagten schließlich zu den Kosten und Gebühren der Justiz, als auch zu den Prozesskosten, notfalls zur Taxation und Abwicklung durch den Kriegsrat.
So ausgesprochen durch den Kriegsrat im vierten militairen Arrondissement, Standort Haarlem,
den 4. März 1800 zwei und neunzig und das Urteil vollstreckt am selben Tag.
Präsent: Kapitän: Van der Koog, President;
L... und van Droomen; Leutenants: Kraak,
de Vries, Van Wijk und van Bel.
Gerhard scheint nach der Verbüßung seines Strafes kein geregeltes Leben geführt zu haben. Es gibt keine Dokumente über eine Ehe, sein “Meisje” und die Kinder erscheinen nirgendwo.
Wie lange er in Amsterdam geblieben ist, ist unbekannt. Am 08.06.1896 wird er wegen Landstreicherei in die Strafkolonie Veenhuizen aufgenommen.
Interessant ist das detaillierte Signalement. Durch die Fotos können wir uns ein gutes Bild seiner Person machen. Damals waren die Menschen meistens kleiner als heute und unter den Farjons gab es einige, die weniger als 1,50 m groß waren und für den militärischen Dienst ungeeignet.
Gerhard gibt als Beruf “Schmied” an.
Folgende Daten stammen aus dem Drents Archief, www.drenlias.nl:
Veenhuizen (Strafkolonie)
Anzahl Ergebnisse: 1
Sorte Geb.dat. Nr. Vorname Familienname Herkunft
1 sig. 11-05-1868 1295 Gerhard Farjon Amsterdam
Signalementkarten: Nummer 1295
Gerhard Farjon, geboren in Amsterdam (NH) am 11-05-1868.